Grundsätze und Richtlinien für die Vergabe von Kindergartenplätzen in der Gemeinde Allensbach:
1. Allgemeines:
1.1 Die jedes Jahr frei werdenden Kindergartenplätze in den Kindergärten St. Nikolaus, Montessori, Walzenberg und Kaltbrunn werden nach Maßgabe dieser Grundsätze an Eltern vergeben, deren Kinder das 3. Lebensjahr im Zeitpunkt der Aufnahme vollendet haben.
1.2 Die Aufnahmeverfahren unterscheiden sich nach ihrem Zeitpunkt in
2. Durchführung des neuen Regelaufnahmeverfahrens:
2.1 In der Gemeinde Allensbach wird jährlich ein sogenanntes Regelaufnahmeverfahren für die Belegung der Kindergartenplätze zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres durchgeführt.
2.2 Die in der Gemeinde voraussichtlich zum neuen Kindergartenjahr im Herbst nach Ende der Sommerferien frei werdenden Kindergartenplätze werden jedes Jahr in Absprache der beiden Kindergartenträger, Katholischer Pfarrgemeinde und Gemeinde vergeben. Die Anmeldung erfolgt in den Wochen 3 und 4 des Jahres. Dazu erfolgt eine Veröffentlichung im örtlichen Mitteilungsblatt. Zur Erleichterung des Vergabeverfahrens ist ein gemeinsamer Vordruck für die Anmeldung zu verwenden.
2.2.1 Die Kindergartenträger entscheiden jedes Jahr nach Maßgabe der Zahl der Anmeldungen, ob und ggf. wie viele freie Plätze in den Kindergärten zu Beginn eines Kindergartenjahres nicht belegt werden, um eine gleichmäßige Verteilung der Gruppenstärken zu erreichen.
2.3 Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinien durch die Leiterinnen der vier Kindergärten und durch die Kindergartenbeauftragten der Gemeinde Allensbach und der Katholischen Pfarrgemeinde.
2.4 Die Vergabe erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:
2.4.1 Für die Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten ist grundsätzlich das Lebensalter maßgeblich. Kinder mit höherem Lebensalter sind gegenüber Kindern mit niederem Lebensalter bevorrechtigt.
2.4.2 Wegen des späteren gemeinsamen Schulbesuchs an der Grundschule Hegne werden Bewerbungen von Kindern aus den Ortsteilen Hegne, Kaltbrunn und Langenrain-Freudenthal für den Kindergarten Kaltbrunn bevorzugt berücksichtigt. Nur wenn absehbar ist, dass das gesamte Kindergartenjahr über alle Kinder der Ortsteile aufgenommen werden, erfolgt eine Vergabe an andere Kinder.
2.4.3 Wegen des einheitlichen Schulbezirks Allensbach werden Bewerbungen von Kindern aus dem Kernort Allensbach bevorzugt in den Kindergärten Walzenberg und St. Nikolaus berücksichtigt. Nur wenn absehbar ist, dass das gesamte Kindergartenjahr über alle Kinder des Kernorts aufgenommen werden können, erfolgt eine Vergabe an andere Kinder.
2.4.4 Für den Montessori-Kindergarten gilt ein offener Kindergartenbezirk, der die gesamte Gemeinde umfasst. Bewerbungen aus den Ortsteilen und des Kernorts für Kindergartenplätze im Montessori-Kindergarten werden nach Maßgabe dieser Richtlinien (Ziff.2.4.1 und 2.4.5) gleichberechtigt berücksichtigt.
2.4.5 Bei allen Kindergärten in der Gemeinde werden abweichend von dem Grundsatz des höheren Lebensalters Elternwünsche berücksichtigt, wenn im Kindergarten bereits ein Geschwisterkind aufgenommen ist. Voraussetzungen für diese Regelung ist aber, dass das aufzunehmende Kind spätestens am 01. Februar des jeweiligen Kindergartenjahres 3 Jahre alt ist und das Geschwisterkind voraussichtlich das gesamte neue Kindergartenjahr über dem aufnehmenden Kindergarten angehört. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass das vor dem Geschwisterkind nicht berücksichtigte ältere Kind gleichzeitig einen Kindergartenplatz in einem anderen Kindergarten der Gemeinde erhalten kann.
Frau Bianca Schulte, Gemeindeverwaltung
Tel.: 0 75 33 / 80 126
Email: g26@allensbach.de
oder direkt im Kinderhaus:
Frau Petra Steidle, Frau Susan Schimkat, Kinderhausleitung
Tel.: 0 75 33 / 64 89
Email: info@kh-nikolaus.de
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