Es gelten die vom Gemeinderat der Stadt Lahr beschlossenen Elternentgelte, gültig seit Januar 2017. Geschwisterermäßigung wird gewährt. Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen besteht Anspruch auf Familienförderung, wenn kein Anspruch auf Geschwisterermäßigung besteht.
Eine Übersicht der Gebühren ist zu finden auf der Homepage der Stadt Lahr (www.lahr.de) unter Bürgerservice/ Dienstleistungen A-Z/ Gebühren und Entgelte (pdf-Datei auf der Seite unten).
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